ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN

Die Umlenker, Ideenmanagement & Vertriebsberatung, Inhaberin: Elke Michels (im Folgenden „Die Umlenker“ oder auch „Auftragnehmerin“ genannt) bietet Beratungs- und Schulungsmaßnahmen in Form von Workshops, Trainings, Interviews, Seminaren, Coachings sowie Vorträgen an.

1. LEISTUNGSERBRINGUNG

1.1 Im Rahmen des jeweils vereinbarten Auftrags erbringt die Auftragnehmerin nach Anweisung sowie in Abstimmung mit dem Auftraggeber beratende und unterstützende Dienstleistungen (nachfolgend auch „Beratungsleistungen“ genannt). Die Leistungserbringung erfolgt – sofern und soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart – durch Elke Michels persönlich. Werkleistungen und ein konkreter Erfolg werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung geschuldet (vgl. auch Ziffer 6). Im Übrigen bestimmt sich der konkrete Leistungsumfang der Beratungsleistungen nach der jeweiligen schriftlichen Beauftragung.

1.2 Die Auftragnehmerin ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Beratungsleistung die Anwesenheit an einem bestimmten Ort (z.B. dem Geschäftssitz des Auftraggebers), erbringt die Auftragnehmerin ihre Beratungsleistungen dort.

1.3 Die Auftragnehmerin ist in der Einteilung der Arbeitszeit frei. Sie wird sich jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung etwaig vereinbarter Termine mit dem Auftraggeber abstimmen.

1.4 Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen durch „die Umlenker“ durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere der Auftragnehmerin die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie die Beteiligung seiner Mitarbeiter im jeweils notwendigen Umfang – einschließlich etwaiger Arbeitsmaterialien – sicherstellen.

2. VERGÜTUNG, AUFWENDUNGSERSATZ

2.1 Das jeweilige Honorar (Tages-/Stundensätze, Budget, etc.) bestimmt sich nach den gesonderten vereinbarten Bedingungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2 Die Umlenker haben – sofern und soweit nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart – Anspruch auf Ersatz der erforderlichen, abgerechneten und auf Anforderung nachzuweisenden Aufwendungen einschließlich Reisekosten, die in Ausübung der beauftragten Beratungsleistungen entstehen.

2.3 Die Auftragnehmerin wird monatlich unter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten und getätigten Aufwendungen Rechnung legen. Geeignete Nachweise über getätigte Aufwendungen sind auf Verlangen des Auftraggebers diesem zu übermitteln.

2.4 Der jeweilige Rechnungsbetrag (Honorar, Aufwendungsersatz, USt) sowie etwaig vereinbarte Anzahlungsbeträge sind jeweils zehn Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung auf das dort angegebene Konto fällig.

2.5 Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten – sowie im Fall etwaiger werkvertraglicher Leistungen ein Minderungsrecht – gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen der Auftragnehmerin sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Ansprüchen des Auftraggebers zulässig.

3. VERTRAGSDAUER, STORNIERUNG VON VEREINBARTEN VERANSTALTUNGEN

3.1 Beginn und Dauer des Auftrags bestimmen sich nach Maßgabe der jeweils individuellen Auftragsbedingungen, andernfalls läuft das Auftragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Auftragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sowie vorbehaltlich nachfolgender Sonderregelungen zur Stornierung von vereinbarten Beratungs- und Schulungsterminen – mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass „die Umlenker“ einen angemessenen zeitlichen Vorlauf zur Vorbereitung von Terminen und Beratungsleistungen benötigen. Die erste Verschiebung eines Beratungs- oder Schulungstermins durch die Auftragnehmerin erfolgt bei nachgewiesener Krankheit einer nennenswerten Zahl von beabsichtigen Teilnehmern kostenfrei. In allen anderen Fällen einer Stornierung oder Verschiebung eines Beratungs- oder Schulungstermins durch den Auftraggeber werden nachfolgende Pauschalen fällig: Bis sechs Wochen vor dem entsprechenden (ersten) Termin: 30% der diesbezüglich vereinbarten Vergütung; bis zwei Wo. vorher: 70% und bei weniger als 2 Wochen: 100% der diesbezüglich vereinbarten Vergütung.

3.3 „Die Umlenker“ behalten sich vor, Schulungsinhalte, sofern es sich im Auftragsverlauf ergibt und/oder sinnvoll erscheint, entsprechend anzupassen. In Fällen höherer Gewalt (z.B. auch bei Krankheit des Trainers/der Auftragnehmerin, Anreiseschwierigkeiten oder vergleichbarer Verhinderung) kann die Schulungsmaßnahme abgesagt und ein geeigneter Ersatztermin vorgeschlagen werden. Der Auftraggeber kann aufgrund solcher Änderungen oder Absagen keine Schadensersatzansprüche und/oder Reduzierung der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern und soweit von der Auftragnehmerin angemessene Ersatztermine angeboten werden.

3.4 Eine Kündigung bedarf der Schriftform (Brief); die Stornierung und/oder Verschiebung von Terminen hat in Schriftform oder per Email zu erfolgen (Ziffer 3.2 bleibt unberührt).

4. WETTBEWERBSVERBOT, GEISTIGES EIGENTUM

4.1 „Die Umlenker“ sind berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten. Wünscht der Auftraggeber ein Wettbewerbsverbot oder sonstige Exklusivitätsvereinbarung mit der Auftragnehmerin, so muss dies gesondert schriftlich vereinbart und vom Auftraggeber honoriert werden.

4.2 „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch „die Umlenker“ im Rahmen des Auftrags geschaffenen oder für den Auftrag verwendeten Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe. „Die Umlenker“ räumen dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen ab der Beauftragung ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung im eigenen Betrieb ein. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung außerhalb des Betriebs des Auftraggebers – insbesondere zugunsten Dritter – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und übertragen werden, bedarf deren Einräumung ebenfalls einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Auftragnehmerin.

5. DATENSCHUTZ / VERTRAULICHKEIT

5.1 „Die Umlenker“ sind – auch nach Beendigung eines Auftrags – zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller kundenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen verpflichtet. Entsprechendes gilt für den Auftraggeber hinsichtlich der Arbeitsergebnisse der Umlenker.

5.2 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Zahlen und Abläufe, personenbezogene Daten, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für den Auftraggeber – sämtliche Arbeitsergebnisse.

5.3 Von der vorstehenden Verpflichtung sind solche vertraulichen Informationen ausgenommen, die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden.

5.4 Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, sofern und soweit im Einzelfall gesetzlich erforderlich, wird der Auftraggeber mit der Auftragnehmerin eine Vereinbarung zur Auftrags(-daten-) verarbeitung abschließen und insbesondere wird die Auftragnehmerin personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen sowie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen (vgl. Art. 28 Abs. 3 DSGVO bzw. bisher § 11 Abs. 3 BDSG). Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass „die Umlenker“ zur rationellen Gestaltung des innerbetrieblichen Ablaufes auftragsbezogene Informationen und Daten in elektronisch verwalteten Dateien speichern. Tonband- und Videoaufzeichnungen von Teilnehmern dienen ausschließlich Schulungszwecken und werden nach Ende des Trainings an die Schulungsteilnehmer übergeben oder gelöscht.

5.5 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass „die Umlenker“ in angemessenem Zusammenhang und an dazu geeigneter Stelle den Auftraggeber als Referenz benennen.

6. HAFTUNG, BEANSTANDUNGEN

„Die Umlenker“ haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Teilnahme an Beratungs- oder Schulungsmaßnahmen erfolgt auf eigenes Risiko und in Eigenverantwortung der Teilnehmer. Ein bestimmter bzw. messbarer (wirtschaftlicher) Erfolg und/oder eine konkrete Unternehmensentwicklung werden von der Auftragnehmerin nicht geschuldet.

7. SONSTIGES

7.1 Änderungen dieser allgemeinen Auftragsbedingungen sowie anderweitige Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung oder Abweichung von der Schriftformklausel.

7.2 Diese allgemeinen Auftragsbedingungen haben Vorrang vor etwaigen, entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Die vorliegenden allgemeinen Auftragsbedingungen gelten spätestens dann als anerkannt, wenn diese dem schriftlichen Angebot der Auftragnehmerin beigefügt waren und die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt ist oder – wenn diese erst mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung durch „die Umlenker“ übersandt werden – diesen nicht innerhalb von 7 Werktagen seitens des Auftraggebers widersprochen wird.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden oder der Vertrag unvollständig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

7.4 Erfüllungsort für Leistungen aus dem Auftragsverhältnis sowie Gerichtsstand ist Arnsberg (Westfalen).